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Fachbereiche

Funktionen und Aufgabenbereiche in der Feuerwehr Groß-Enzersdorf

Der Feuerwehrkommandant ist Vorgesetzter aller Feuerwehrmitglieder und stellt die ständige personelle und technische Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicher.

Der Feuerwehrkommandantstellvertreter ist auch Vorgesetzter aller Feuerwehrmitglieder und in dieser Funktion an die Anordnungen des Feuerwehrkommandanten gebunden. Bei Abwesenheit des Kommandanten ist er für die Führung der Feuerwehr verantwortlich.

Der Verwaltungsdienst unterstützt den Kommandanten bei allen Verwaltungsangelegenheiten der Feuerwehr.

Der Verwaltungsdienst unterstützt den Kommandanten bei allen Verwaltungsangelegenheiten der Feuerwehr.

Der Verwaltungsdienst unterstützt den Kommandanten bei allen Verwaltungsangelegenheiten der Feuerwehr.

Der Zugskommandant führt den Zug bei Einsätzen und Übungen.

Der Zugtruppkommandant unterstützt den Zugskommandanten in seinen Aufgaben bei der Führung des Zuges bei Einsätzen und Übungen.

Der Gruppenkommandant führt und überwacht die Gruppe im Einsatz, hält regelmäßige Übungen ab und bereitet dadurch die Gruppe auf den Einsatz vor.

Feuerwehrärzte im Sinne der Dienstanweisung sind „Doktor der gesamten Heilkunde“ mit ius practicandi oder abgeschlossener Facharztausbildung.

Der Feuerwehrjurist berät und unterstützt den Feuerwehrkommandanten rechtlich. Er wird nur in seinem Auftrag tätig.

Feuerwehrkuraten im Sinne der Dienstordnung sind Geistliche der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche. Sie stellen die religiöse Betreuung der Feuerwehrmitglieder innerhalb der Feuerwehr sicher und halten die Verbindung zwischen der Feuerwehr und den Kirchen aufrecht.

Der Zeugmeister ist für Funktionstüchtigkeit der in der Feuerwehr vorhandenen Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände verantwortlich.

Der Fahrmeister verantwortet die Funktionstüchtigkeit der in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeuge, Motoren und motorisch betriebenen Kleingeräte.

Zur Hauptaufgabe des Jugendbetreuers zählt die Ausbildung der Feuerwehrjugend sowie die Vorbereitung der wöchentlichen Jugendstunden.

Der Gehilfe des Zeugmeisters unterstützt den Zeugmeister bei all seinen Aufgaben und Tätigkeiten und vertritt ihn bei seiner Abwesenheit.

Der Fahrmeister verantwortet die Funktionstüchtigkeit der in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeuge, Motoren und motorisch betriebenen Kleingeräte.

Die Gehilfen des Jugendbetreuers unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung der Jugendgruppe.

Der Sachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation behandelt im Auftrag des Feuerwehrkommandanten alle außenwirksamen Themen und bedient in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Medien.

Der Sachbearbeiter Ausbildung legt den Grundstein zur Ausbildung in der eigenen Feuerwehr. Das Erarbeiten von Übungen, Halten von regelmäßigen Schulungen und Organisieren der Grundausbildung gehört zu seinen Hauptaufgaben.

Der Sachbearbeiter EDV ist für eine funktionierende Systemlandschaft innerhalb der Feuerwehr zuständig und steht in EDV-Fragen beratend zur Seite.

Auch für die Betreuung des bestehenden Warn- und Alarmsystem, Funksirenensteuerungen und die Beschaffung von Funkgeräten und Zubehör gehört zu seinen Aufgaben.

Zur medizinischen und hygienischen Betreuung von Feuerwehrmitgliedern ist im Bereich des NÖ Landesfeuerwehrverbandes und dessen Feuerwehren der „Feuerwehrmedizinische Dienst“ als Sachgebiet eingerichtet. (DA 1.5.2)

Der Sachbearbeiter Atemschutz ist im Wesentlichen für die Wartung und Instandhaltung der Atemschutzgeräte, sowie die Atemschutzausbildung in der Feuerwehr verantwortlich.

Der Sachbearbeiter Schadstoff ist der erste Ansprechpartner bei der Feuerwehr bei allen Themen rund um gefährliche Stoffe. Er ist durch Schulungen Experte im Umgang mit Schadstoffen.

Der Sachbearbeiter Wasserdienst verbringt, verglichen mit anderen Mitgliedern der Wehr, wohl die meiste Zeit am Gewässer, da dies sein Einsatzgebiet ist. Er sorgt dafür, dass die Feuerwehr auch zu Wasser stets einsatzbereit und für Notfälle am Gewässer bereit ist.

Alle Feuerwehrmitglieder, die keine Funktionäre, Chargen oder Sachbearbeiter sind, werden als „eingeteilte Feuerwehrmitglieder“ bezeichnet.

Die aktive Mitgliedschaft endet gemäß § 40 Abs. 3 NÖ FG mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Als Mitglied bei der Feuerwehrjugend wird man durch eine Ausbildung durch das Jugendbetreuerteam dem Feuerwehrwesen näher gebracht und auf das Aktivleben vorbereitet.

Unterstützende Mitglieder helfen der Freiwilligen Feuerwehr bei den unterschiedlichsten Aktivitäten. So helfen sie bei der Ausrichtung diverser Feste und beim alltäglichen Dienstbetrieb.