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Fachbereiche

Feuerwehrarzt

Feuerwehrärzte im Sinne der Dienstanweisung sind "Doktor der gesamten Heilkunde" mit ius practicandi oder abgeschlossener Facharztausbildung.

Aktuell in dieser Funktion

Aufgaben des Feuerwehrarztes

Berater des Feuerwehrkommandanten in Fragen des Feuerwehrmedizinischen Dienstes,

Durchführung der Tauglichkeitsuntersuchungen,

Beurteilung der Dienstfähigkeit,

(vorsorge-) medizinische Betreuung der Feuerwehrmitglieder (Erste Hilfe, Impfungen, Überwachung der Hygiene),

Unfallverhütung,

Zusammenarbeit mit dem Bezirksfeuerwehrarzt und dem Feuerwehrmedizinischen Dienst,

Mithilfe in der Ausbildung,

Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Dienstbesprechungen und Veranstaltungen

Teilnahme an der Feuerwehrärzte-Fortbildung